Entscheidungsgründe: I. Nach §26a Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 idF BGBl. 299/1990 (AlVG) haben unter näher beschriebenen Voraussetzungen auch Väter Anspruch auf Karenzurlaubsgeld, wenn die Mutter auf den ihr zustehenden Anspruch (bei selbständiger Tätigkeit auf den Anspruch auf Teilzeitbeihilfe) zur Gänze oder für einen bestimmten Zeitraum unwiderruflich verzichtet (Abs1). Ein Wechsel in der Anspruchsberechtigung kann aber nur einmal erfolgen, nachdem ein Elternteil mindest... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAlVG §26 Abs5AlVG §33AlVG §26a
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abweisung eines Antrags auf Gewährung der Notstandshilfe mangels
Erschöpfung des Karenzurlaubsgeldanspruches infolge Anspruchsverzicht
zugunsten des Kindesvaters; keine Bedenken gegen die diesbezüglichen
Regelu... mehr lesen...