Begründung: Der Einschreiter hat neuerlich eine Eingabe eingebracht, mit der er Klage gemäß Art137 B-VG erhebt und die (angeblich unterbliebene) Auszahlung von Notstandshilfe in der Höhe von S 944,-- für September 2000, S 2.438,-- für Oktober 2000, S 944,-- für Dezember 2000 sowie S 2.281,-- für Jänner 2001 und S 2.202,-- für Februar 2001 begehrt, und unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Einschreiter führt dazu aus, daß die beklagte Partei i... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / BescheidAlVG §25ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Klagsführung aufgrund Vorhandenseins eines bekämpfbaren Bescheids hinsichtlich der Rückforderung an den Einschreiter ausbezahlter Notstandshilfe Entscheidungstexte ... mehr lesen...