Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid, mit dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß §24 Abs2 iVm §12 Abs3 liti AlVG für näher bezeichnete Zeiträume widerrufen und der durch den Widerruf entstandene Übergenuß gemäß §25 Abs1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben wird. Es besteht angesichts der Freiheit des Gesetzgebers, zur Verhinderung möglicher Mißbräuche - ungeachtet denkbarer Härtefälle - ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AlVG §12 Abs3 litiAlVG §24 Abs2AlVG §25 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen
den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes und Vorschreibung
des Übergenusses zum Rückersatz als offenbar aussichtslos
Rechtssatz: Es besteht angesichts der Freiheit des Gesetz... mehr lesen...