Die Beschwerdeführerin stellte am 20. Juni 2000 einen Antrag auf Weitergewährung der Notstandshilfe in Form eines Pensionsvorschusses zur Berufsunfähigkeitspension. Ihr wurde ab dem 23. Juni 2000 mit einer Mitteilung der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Notstandshilfe als Pensionsvorschuss in Höhe von S 278,50 täglich (Grundbetrag S 234,30, Familienzuschläge für zwei Kinder in Höhe von jeweils S 22,10) bis zu einem voraussichtlichen Leistungsende am 21. Juni 2001 zue... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §20 Abs4;AlVG 1977 §24 Abs1;AVG §66 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Eine gesetzlich angeordnete Ausnahme vom Grundsatz der Zeitraumbezogenheit des Anspruchs liegt in Bezug auf die Höhe der Familienzuschläge gemäß § 20 Abs. 4 AlVG nicht vor, weil hier kein sachverhaltsabhängiger... mehr lesen...