Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bf. war seit 1. Oktober 1981 bei ein und demselben Dienstgeber, einem Dentisten, als Raumpflegerin in dessen Ordination beschäftigt. Von ihrem Dienstgeber am 2. November 1983 bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse zur Pflichtversicherung angemeldet, nachdem zuvor wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung keine Sozial- und Arbeitslosenversicherungspflicht bestanden hatte, arbeitete sie bis 4. November 1983 und war sodann bis zum Beginn des... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AlVG §14 Abs2 litcAlVG §26 Abs2
Leitsatz: ArbeitslosenversicherungsG; gleichheitswidrige Anwendung des §14
Abs2 litc (iVm. §26 Abs2); bei verfassungskonformer
Auslegung ist auch die Zeit eines an den Wochengeldbezug
anschließenden, vom Dienstgeber freiwillig gewährten
Karenzurlaubes für die Erfüllung der Anwartschaft auf
Karenzurlaubsgeld einzurechnen - unabhängig davon,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1.a) Der Beschwerdeführer bezog vom Arbeitsamt Sbg. vom 16. August 1976 bis zum 13. März 1977 Arbeitslosengeld und anschließend vom 14. März bis zum 15. Mai 1977 Notstandshilfe. Vom 16. Mai bis zum 31. Mai 1977 war der Beschwerdeführer als Lagerarbeiter bei einer Sbg. Verlagsbuchhandlung beschäftigt. Dieses Dienstverhältnis endete durch Kündigung seitens des Dienstnehmers. Vom 1. Juni bis zum 30. September 1977 stand der Beschwerdeführer als Angestellter (... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAlVG §7 Z2AlVG §14 Abs2AlVG §14 Abs4 lite
Rechtssatz: Arbeitslosenversicherungsgesetz; keine Bedenken gegen §7 Z2, §14 Abs2 und §14 Abs4 lite; keine Verletzung wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen
Norm: Entscheidungstexte B 113/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis ... mehr lesen...