Entscheidungen zu § artikel2zu14 Abs. 9 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/17 94/08/0066

Die Beschwerdeführerin war seit 15. Jänner 1991 bei der W. GmbH als Leiterin der Rechtsabteilung beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihres Kindes am 6. März 1993 vereinbarte sie mit ihrem Dienstgeber einen Karenzurlaub für die Zeit vom 2. Mai 1993 bis 6. Juni 1995. Vom 2. bis 31. Mai 1993 bezog sie danach beim Arbeitsamt Salzburg Karenzurlaubsgeld. Bereits mit 1. Juni 1993 nahm sie allerdings wieder die Beschäftigung beim ursprünglichen Arbeitgeber auf. Mit Ablauf des 31. Juli 1993 wurd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1998

RS Vwgh 1998/2/17 94/08/0066

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs9 idF 1989/651;AlVG 1977 §14 Abs9 idF 1990/0408;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß § 14 Abs 9 AlVG nur im Falle einer Teilung des Karenzurlaubes zwischen den Eltern anwendbar sein soll, war aufgrund der Stammfassung DIESER Bestimmung (BGBl 1989/651, aber auch durch die Materialien) kl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1998

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