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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §14 Abs9 idF 1989/651;Rechtssatz
Die Auffassung, daß § 14 Abs 9 AlVG nur im Falle einer Teilung des Karenzurlaubes zwischen den Eltern anwendbar sein soll, war aufgrund der Stammfassung DIESER Bestimmung (BGBl 1989/651, aber auch durch die Materialien) klar gedeckt. Der Wortlaut des § 14 Abs 9 AlVG idF BGBl 1990/408 spricht allerdings gegen eine solche Auslegung (mit ausführlicher Begründung).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994080066.X01Im RIS seit
18.10.2001