RS Vwgh 1998/2/17 94/08/0066

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Veröffentlicht am 17.02.1998
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs9 idF 1989/651;
AlVG 1977 §14 Abs9 idF 1990/0408;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Auffassung, daß § 14 Abs 9 AlVG nur im Falle einer Teilung des Karenzurlaubes zwischen den Eltern anwendbar sein soll, war aufgrund der Stammfassung DIESER Bestimmung (BGBl 1989/651, aber auch durch die Materialien) klar gedeckt. Der Wortlaut des § 14 Abs 9 AlVG idF BGBl 1990/408 spricht allerdings gegen eine solche Auslegung (mit ausführlicher Begründung).

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994080066.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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