Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde - in Abweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Bescheid - festgestellt, dass der Beschwerdeführerin das Arbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 8 in Verbindung mit § 81 Abs. 8 AlVG nicht gebühre. Nach der Begründung: dieses Bescheides hat die Beschwerdeführerin vom 19. Jänner 2001 bis 12. März 2002 Karenzgeld und nach einem zwischenzeitigen Wochengeldbezug anschließend ab 1... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs7;AlVG 1977 §18 Abs8;AlVG 1977 §81 Abs8;
Rechtssatz: Das Arbeitslosengeld gemäß § 18 Abs. 8 AlVG sollte einen Ausgleich dafür darstellen, dass die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bereits durch den Bezug von Karenzgeld verbraucht wurde und das Dienstverhältnis nach Ablauf des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschutzgese... mehr lesen...