Entscheidungsgründe: Die am 29.6.1940 geborene Klägerin war seit 1.4.1993 handelsrechtliche und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Karl ***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Dieses Angestelltenverhältnis endete mit 31.10.1995. Die Klägerin war jedoch weiterhin handelsrechtliche Geschäftsführerin der GmbH und leistete die erforderlichen Unterschriften. Im November 1995 erhielt sie dafür kein Entgelt. Ab Dezember 1995 war sie g... mehr lesen...
Norm: AlVG §12 Abs1AlVG §12 Abs3 liti
Rechtssatz: Arbeitslosigkeit im Sinn des § 12 Abs 1 AlVG ist gegeben, wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn beendet wurde und der Arbeitslose keine neue Erwerbsbeschäftigung gefunden hat, die die Arbeitslosenversicherungspflicht nach sich zieht beziehungsweise bestimmte Einkommensgrenzen übersteigt. Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit ist das in der Regel mit de... mehr lesen...