Begründung: I. Gestützt auf Art140 Abs1 (letzter Satz) B-VG begehrt der Antragsteller, §10 Abs1 AlVG wegen Verstoßes gegen Art83 Abs2 und Art18 Abs1 B-VG als verfassungswidrig aufzuheben. In dieser Bestimmung werden - korrespondierend zur Umschreibung der Arbeitswilligkeit im §9 AlVG - in einer taxativen Aufzählung jene Tatbestände genannt, die zu einem Leistungsverlust führen. §10 Abs1 AlVG (idF BGBl. 201/1996) lautet: "Wenn der Arbeitslose - sich weigert, eine ihm von ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAlVG §10 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
betreffend den Leistungsverlust in der Arbeitslosenversicherung
mangels Legitimation; zumutbarer Rechtsweg gegeben
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §10 Abs1 AlVG. Dem Antragst... mehr lesen...