Norm: EheG §8EheG §244.DVEheG §24PStG §45
Rechtssatz: Der Standesbeamte ist nicht berechtigt, die Vornahme der Eheschließung einer geschiedenen Frau, welche die österreichische Staatsbürgerschaft erworben hat, deshalb abzulehnen, weil das seinerzeit ergangene (österreichische) Scheidungsurteil nicht hätte erfließen dürfen. Entscheidungstexte 1 Ob 324/49 Entscheidungstext OGH 16.11.... mehr lesen...