Begründung: Die Antragstellerin ist auf Grund des Kaufvertrages vom 4.8.1978 Miteigentümerin zu 865/130922 Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches S*****, womit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.54 im Haus I und an der Garage Nr.40 verbunden ist (bei ON 200 erliegender Grundbuchsauszug; B-LNR 217). Die Antragsgegnerin ist Miteigentümerin dieser Liegenschaft zu 792/130922 Anteilen (B-LNR 250), 5.844/130922 Anteilen (B-LNR 252) und 1252/130922 Anteilen (B-LNR 253) - w... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs2ZPO §99 Fall1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 99 ZPO 1.Fall, wonach der für eine einzelne Person bestellte Zustellungsbevollmächtigte dieser die für sie bestimmten, ihm zugestellten Schriftstücke jeweils ohne Aufschub zu übersenden hat, ist insoweit irreführend, als für eine einzelne Person - anders nach § 97 Abs 2 ZPO für mehrere Personen - der Zustellungsbevollmächtigte nicht vom Gericht bestellt werden kann. Es handelt sic... mehr lesen...