Norm: ABGB §212HGB §125ZPO §1 Ac3ZPO §90
Rechtssatz: Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an den persönlich mitbeklagten gesetzlichen Vertreter eines Pflegebefohlenen bzw an den persönlich mitbeklagten geschäftsführenden Gesellschafter einer OHG wirkt auch gegen den beklagten Pflegebefohlenen bzw gegen die OHG selbst. Entscheidungstexte 6 Ob 51/63 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: HGB §125 Abs2ZPO §90
Rechtssatz: Aus § 125 Abs 2 HGB und § 90 ZPO ist die Berechtigung eines von mehreren Gesamtvertretern zur rechtswirksamen Annahme gerichtlicher Zustellung herzuleiten. Entscheidungstexte 2 Ob 78/55 Entscheidungstext OGH 22.04.1955 2 Ob 78/55 Schlagworte § 90 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201. ... mehr lesen...