Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem gen... mehr lesen...