Begründung: Das Erstgericht sprach in Punkt 2 seines Beschlusses vom 4. Juli 2008 (ON 77) aus, dass der Beschluss vom 2. November 2007 (ON 32; Bekanntgabe des Schätzwerts) über Antrag neuerlich dem Vertreter der Zweitverpflichteten zugestellt wird und schob in Punkt 3 über Antrag der Zweitverpflichteten in Ansehung ihres Hälfteanteils an der Liegenschaft das Zwangsversteigerungsverfahren gemäß § 42 Abs 1 Z 9 EO auf und beraumte den Versteigerungstermin ab. Das Rekursgericht gab dem ... mehr lesen...