Norm: ZPO §71 Abs3ZPO §381
Rechtssatz: Mit dem gerichtlichen Hinweis, dass "im Falle der Nichtbeibringung eines neuen Vermögensbekenntnisses durch die Partei binnen der eingeräumten Frist (von 14 Tagen) angenommen werde, dass die Voraussetzungen für die Nachzahlung der Beträge im Sinne des § 71 Abs 1 ZPO vorlägen", werden keine Tatsachenvermutungen in den Raum gestellt, die bei Nichtbefolgung des Gerichtsauftrages gemäß § 381 ZPO gewürdigt und ... mehr lesen...