Begründung: Das über Anregung der Schwester der Betroffenen und nunmehrigen Revisionsrekurswerberin eingeleitete Verfahren zur Prüfung der Notwendigkeit einer Sachwalterbestellung für die nach einem Schlaganfall pflegebedürftige Betroffene wurde vom Erstgericht mit der
Begründung: eingestellt, die Betroffene sei durch die Hilfe einer Enkelin (und deren Ehegatten) in der Lage, ihre Angelegenheiten im erforderlichen Ausmaß zu besorgen. Den gegen diese Entscheidung erhobenen Reku... mehr lesen...