Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Landespolizeidirektion XXXX (in der Folge: die Behörde) führte mit Schreiben vom 29.04.2019 aus, dass es seitens des Antragstellers, eines sich in einem provisorischen Dienstverhältnis befindlichen Beamten des Exekutivdienstes, „offenkundig seit geraumer Zeit zu sexuellen Belästigungen“ gegenüber weiblichen Kolleginnen über das Kommunikationsmittel Whats-App gekommen sei. Anfangs sei zwar scheinbar noch eine Art „Belustigungseffekt“ seitens dies... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX wurde im zu Zl. 41 Ps 63/13d geführten Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Salzburg von Rechtsanwalt Dr. Rémy HORCICKA als Verfahrenshelfer vertreten. Diese Verfahrenshilfe erstreckte sich nur auf dieses Pflegschaftsverfahren. RA Dr. HORCICKA vertritt XXXX nicht im gegenständlichen Verwaltungsverfahren und liegt auch keine dahingehende Vollmacht vor. 1.2. Mit im
Spruch: bezeichneten Besc... mehr lesen...