Entscheidungsgründe: Mit ihrer am 31.7.1996 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von den Beklagten vorerst die Zahlung von S 187.099,-- samt 8% Zinsen seit 26.7.1996 und brachte dazu im wesentlichen vor, daß sie den Beklagten einen Kredit eingeräumt habe, der unter Berücksichtigung der vereinbarungsgemäß dem offenen Kreditbetrag zugeschlagenen Kreditgebühr und Spesen mit dem Klagsbetrag aushafte, wobei 18% Verzugszinsen vereinbart worden seien. Mit Schriftsa... mehr lesen...
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §63 Abs3
Rechtssatz: Die Verfahrenshilfe darf nur solchen Privatpersonen gewährt werden, die wenigstens in beachtlichem (zahlenmäßigem) Umfang Chancen auf einen Prozeßerfolg besitzen. Entscheidungstexte 15 R 17/97y Entscheidungstext OLG Wien 23.04.1997 15 R 17/97y European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...