Begründung: Mit den Beschlüssen vom 29. 6. 1999 wurde das gegen den Verpflichteten im "Urkundsprozess" erlassene Anerkenntnisvorbehaltsurteil des Landgerichts Hannover vom 3. 2. 1999, Geschäftszeichen 22 O 164/98, für Österreich für vollstreckbar erklärt und der Betreibenden aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 30.000 DM sA (= 211.065,89 S sA) die Fahrnisexekution bewilligt. Nach Teilzahlungen des Verpflichteten wurde die Exekution schließlich auf 130.280,27 S sA eingeschrä... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1dZPO §600
Rechtssatz: Ein in Deutschland anhängiges Nachverfahren gemäß § 600 dZPO ist der Einbringung einer Oppositionsklage oder einer Klage auf Ungültigerklärung oder Unwirksamerklärung beziehungsweise Aufhebung des der bewilligten Exekution zugrunde liegenden Titels oder einer Klage gleichzuhalten, die wegen der ausgeführten Einwendungen beide Rechtsschutzziele in sich vereinigt. Unter solchen Voraussetzungen ist auf das Nach... mehr lesen...