Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger (als Gesellschaftergruppe I) schlossen am 22. 5. 1992 gemeinsam mit der Firma ***** A***** Baugesellschaft mbH (in der Folge A*****), der I***** und C***** AG (in der Folge: I*****) und der Investmentgesellschaft I*****, einer Gesellschaft nach österreichischem bürgerlichen Recht, die von der beklagten Partei vertreten wurde, zusammengefasst als Gesellschaftergruppe II, einen Kooperationsvertrag, mit dem unter anderem in Bratislava die Joint Vent... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §595 Abs2 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 7 Ob 368/98p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §595 Abs2 Z1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Kommt die Schiedsvereinbarung hinsichtlich eines von mehreren Vertragspartnern die eine GmbH gründen zufolge Formmangels (Fehlen der entsprechenden Bevollmächtigung) nicht wirksam zu Stande, so ist sie auch gegenüber den anderen Vertragspartnern nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 7 Ob 368/98p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin als Werkbestellerin beauftragte die Beklagte als Generalunternehmerin mit Vertrag vom 27. 1. 1990 mit der Errichtung einer Reihenhausanlage in A***** um einen Werklohn von S 14,352.500.-. Punkt 9 des Vertrages lautet: "Schiedsgericht - Gerichtsstand. Als Gerichtsstand gilt der jeweils für den AG [=Auftraggeber] zuständige. Im Streitfalle anerkennen die Vertragspartner die Anrufung eines Schiedsgerichtes lt. ÖNORM an". Punkt 3 der besonderen Vert... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf § 595 ZPO. gestützte Klagebegehren auf Unwirksamerklärung und Aufhebung des am 27. Jänner 1960 gefällten Schiedsspruches des zwischen den Streitteilen vereinbarten Schiedsgerichtes, mit dem der zwischen ihnen über das Gut M. geschlossene Pachtvertrag aufgehoben wurde, ab. Der dagegen von der klagenden Partei erhobenen Berufung wurde nicht Folge gegeben, wobei das Berufungsgericht übereinstimmend mit dem Erstgericht das Vorliegen der geltend gemachten Anf... mehr lesen...