Entscheidungsgründe: Am 24.6.1971 schlossen die Streitteile einen von ihnen unterzeichneten Vertrag über die Ausführung der Holzleimbinder beim Vorhaben Polstermöbelfabrik S***-H*** durch die klagende Partei. Punkt 13. dieser Vereinbarung lautet: "Als Gerichtsstand gilt der ordentliche Wohnsitz des Auftraggebers für vereinbart. - Bei Zwistigkeiten wird ein Schiedsgericht gemäß den einschlägigen Normen bestellt." Am 3.7.1985 brachte die nunmehrige beklagte Partei beim Kreisgericht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §590ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Wenn nicht alle Schiedsrichter ihre Stimmen abgegeben haben bzw wenn überhaupt die Stimmabgabe verweigert wird, so liegt ein Anfechtungsgrund vor. Entscheidungstexte 7 Ob 584/90 Entscheidungstext OGH 07.06.1990 7 Ob 584/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Die Gesellschafter der Franz M OHG in Dornbirn, deren geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter die Kläger sind, haben für Gesellschaftsstreitigkeiten ein Schiedsgericht vereinbart. Als Meinungsverschiedenheiten mit den übrigen Gesellschaftern Konsul Manfred R, Ing Guntram R und Lothar R auftraten, die außergerichtlich nicht beigelegt werden konnten, wurde von den Klägern das Schiedsgericht angerufen, das aus dem von den Klägern bestellten Rechtsanwalt Dr Günth... mehr lesen...
Norm: ZPO §587ZPO §590
Rechtssatz: Der Schiedsspruch ist schon mit der Durchführung der - schriftlichen oder mündlichen - Abstimmung bzw Konstatierung ihres Ergebnisses "gefällt". Entscheidungstexte 1 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 252/69 Veröff: RZ 1970,169 = EvBl 1970/253 S 438 = JBl 1971,528 = SZ 43/25 Europe... mehr lesen...