Norm
ZPO §590Rechtssatz
Wenn nicht alle Schiedsrichter ihre Stimmen abgegeben haben bzw wenn überhaupt die Stimmabgabe verweigert wird, so liegt ein Anfechtungsgrund vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0045061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022