Begründung: Der Antragsteller hatte 1996 seinen Beitritt zum anwaltlichen Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer (RAK) Wien erklärt. Dessen Statut enthält in Punkt 9.3. folgende Schiedsklausel: „Allfällige Streitigkeiten zwischen dem RA und der RAK Wien betreffend die Auslegung und Anwendung dieses Statuts, insbesondere betreffend die Ausschließung des RA (Punkt 8.) werden ausschließlich und unanfechtbar durch ein Schiedsgericht entschieden, das aus zwei Rechtsanwälten als Beisitzer... mehr lesen...
Begründung: Am 10. 8. 1993 schloss die Antragsgegnerin als "Auftraggeber" mit der Arbeitsgemeinschaft zwischen dem Architekturbüro H***** & Partner und dem Erstantragsteller als "Auftragnehmer" einen Werkvertrag betreffend Architekturleistungen für den Neubau eines Bürogebäudes in Budapest, der von beiden Seiten unterschrieben wurde. Im September 1994 trat der Zweitantragsteller im Einvernehmen mit der Antragsgegnerin und dem Erstantragsteller an Stelle des Architekturbüro... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §582ZPO §585
Rechtssatz: Können sich die beiden bestellten Schiedsrichter nicht über die Person des Obmannes einigen und kann der vertragsmäßig dafür bestellte Dritte (hier: Kammervorstand) wegen Verlustes seiner diesbezüglichen Funktion infolge Aufhebung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr tätig werden, findet § 585 ZPO keine Anwendung, sondern hat das Gericht gemäß § 582 ZPO auf Antrag den Obmann zu best... mehr lesen...
Norm: ZPO §583 Abs2 Z1ZPO §585
Rechtssatz: Ist in einem Schiedsvertrag für den Fall, als einer der Schiedsrichter aus dem Amte ausscheidet, Ergänzung durch Zuwahl vorgeschrieben, so ist nach Zulaß des § 585 ZPO für sämtliche im § 583 Abs 2 Z 1 ZPO angegebenen Tatbestände eine vom Gesetz abweichende vertragliche Regelung getroffen. Entscheidungstexte 3 Ob 310/34 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...