Das Erstgericht hat den Antrag der klagenden Parteien, gemäß § 583 ZPO. auszusprechen, daß der zwischen den Streitteilen auf Grund der Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel vereinbarte Schiedsvertrag außer Kraft getreten sei, mit der Begründung: abgewiesen, daß mit der Beseitigung des Reichsnährstandes die Schiedsgerichtsvereinbarung nicht gegenstandslos geworden sei und noch immer die Möglichkeit der Bestellung eines entsprechenden Schiedsgerichtes bestehe. Das Rekursgeric... mehr lesen...