Begründung: Zu 1. Die Firmenänderung und Änderung der Anschrift der Klägerin ergibt sich aus dem Firmenbuch zu FN *****. Zu 2. Die Beklagte erwarb im Jahr 2005 aufgrund eines öffentlichen Übernahmeanbots eine Beteiligung an der V***** AG (in der Folge: V*****) von insgesamt rund 97 %. Dieser Erwerb erfolgte unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung bzw Nichtuntersagung durch die jeweils zuständigen Wettbewerbsbehörden. Am 10. 1. 2005 meldete die Beklagte das Zusammenschlu... mehr lesen...