Begründung: Im Verfahren AZ 11 C 1930/06a des Erstgerichts kündigte die nun betreibende Partei den mit dem nun Verpflichteten geschlossenen Mietvertrag über eine Wohnung aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG auf. Das Gericht erster Instanz erkannte die Aufkündigung mit Urteil vom 23. November 2007 für wirksam und verpflichtete den Verpflichteten zur Räumung der Wohnung binnen 14 Tagen. Das Gericht zweiter Instanz gab der dagegen vom Verpflichteten erhobenen B... mehr lesen...