Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisses ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXIZPO §560ZPO §573Kundmachung des Statthalters von Tirol LG u VBl Nr 30/1891 allg
Rechtssatz: Zum Begriff des "Monatszimmers" im Sinn der Kundmachung des Statthalters von Tirol, LG u VBl Nr 30/1891. Entscheidungstexte 3 Ob 138/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1953 3 Ob 138/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
P. hatte zwei der H. auf Grund der Verordnung vom 21. Juni 1943, DRGBl. I S. 355, untervermietete Zimmer für den 31. Dezember 1947 aufgekundigt. Das Berufungsgericht hatte das Urteil des Prozeßgerichtes, mit dem die Kündigung für wirksam erkannt und H. zur sofortigen Übergabe der Räume verpflichtet worden war, am 19. November 1948 bestätigt und gleichzeitig ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S nicht übersteige. P., dem das berufungsgerichtliche Urteil am 14. Jän... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1ZPO §573
Rechtssatz: Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins mit gerichtlichem Urteil Folge gegeben, so ist das Bestandverhältnis schon als mit dem Ablauf des Kündigungstermins erloschen anzusehen. Entscheidungstexte 3 Ob 959/30 Entscheidungstext OGH 13.11.1930 3 Ob 959/30 Veröff: SZ 12/289 7 Ob 143/66 ... mehr lesen...