Norm
MG §21 Abs1 A1Rechtssatz
Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins mit gerichtlichem Urteil Folge gegeben, so ist das Bestandverhältnis schon als mit dem Ablauf des Kündigungstermins erloschen anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0044908Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.05.2014