Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 30. April 2003 verstorbenen Dipl. Arch. Herta L*****, geboren am 15. Mai 1923, erließ das Erstgericht am 6. 2. 2004 den "Mantelbeschluss", mit dem es das Inventar zu Gericht annahm, die erbliche Tochter Mag. Ute L***** abhandlungsbehördlich zu verschiedenen Verfügungen ermächtigte und drei Forderungen abhandlungsbehördlich zur Kenntnis genommen wurden. Weiters wurden die Gebühren des Gerichtskommissärs bestimmt und der erbl. Toc... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ad 1. Die ergänzenden Ausführungen der Beklagten (die sich nicht nur hierin fälschlich als "klagende Partei" bezeichnet) zum Rekurs (Pkte. 1. und 2. des Schriftsatzes vom 1. 12. 2003, ON 48) verstoßen gegen den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels (9 ObA 60/02t; RIS-Justiz RS0041666 ua). Hierauf ist daher nicht einzugehen. Ad 2. Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten mit zutreffender
Begründung: als vers... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Im Hinblick auf die im Rekurs nachgewiesene Gesamtrechtsnachfolge war die Bezeichnung der klagenden Partei wie im
Spruch: ersichtlich richtigzustellen. Zu 2) Der Wechselzahlungsauftrag vom 19. 11. 2002 wurde der Zweitbeklagten durch Hinterlegung zugestellt. Am Rückschein ist sowohl der Tag der Hinterlegung als auch der Tag des Beginns der Abholfrist mit 27. 11. 2002 angegeben. Mit Beschluss vom 17. 12. 2002 wies das Erstgericht von der Zweitbeklagten am 12. 12. 2002... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden (kündigenden) Partei S*****, vertreten durch Dr. Hubert Köllensperger und Mag. Wolfgang Stockinger, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei (Kündigungsgegnerin) Manf... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Postamt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §564StPO §6 Abs1 BZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem § 17 Abs 3, dritter Satz, ZustG gelten hinterlegte Sendungen mit dem ersten Tag der Abholfrist als zugestellt. Erster Tag dieser Frist ist jener, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Die Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels oder des Einspruchs gegen eine Strafverfügung beginnt demnach erst mit dem diesem Tag folgenden Tag zu laufen. E... mehr lesen...
Gründe: Aufgrund einer Anzeige des Gendarmeriepostens Ebenfurt wurde der am 28.Dezember 1939 geborene kaufmännische Angestellte Heinz G*** mit Strafverfügung des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 21. Juni 1988, GZ 5 U 266/88-3, des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 1.200 S, im Fall der Uneinbringlichkeit zu 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Nachdem der Bezirksanwalt erklärt hatte,... mehr lesen...
Fritz Q., der am 16. August 1962 verstorbene Gatte der Beklagten, war Pächter der Gemeindejagd der klagenden Gemeinde. Im Jahre 1961 wurde der Pachtvertrag für die Zeit vom 1. April 1961 bis 31. März 1971 verlängert und diese Verlängerung von der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt genehmigt. In der Sitzung des Jagdverwaltungsbeirates der klagenden Partei vom 25. September 1962 wurde beschlossen, das Pachtverhältnis gemäß § 32 des Kärntner Jagdgesetzes aufzukundigen. Der die außergerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 CZPO §564
Rechtssatz: Wird bloß der Schriftsatz über die gerichtliche Aufkündigung, nicht aber der gerichtliche Räumungsauftrag (Gerichtsbeschluß) der gekündigten Partei zugestellt, dann kann mangels Zustellung dieses Beschlusses auch die Frist zur Erhebung der Einwendungen nicht in Gang gesetzt werden. Unterbleibt die Zustellung des Gerichtsbeschlusses, dann ist diese Zustellung nachzuholen. Es kann aber nicht die Wiedereinsetzu... mehr lesen...
Der Kläger hat in seiner auf § 529 Z. 2 ZPO. gestützten Klage das Begehren gestellt, den Kündigungsbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 14. Februar 1939 sowie das Verfahren als nichtig aufzuheben, da die Aufkündigung weder ihm noch einem von ihm bevollmächtigten Vertreter noch einem für ihn aufgestellten Kurator zugestellt worden, der Rechtsanwalt Dr. E., dem die Aufkündigung zugestellt wurde, nicht von ihm bevollmächtigt gewesen sei. Der Kündigungsakt ist bereits vernichtet, s... mehr lesen...