Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten Haus, in dem sich die aufgekündigte Wohnung befindet. Zweiter Hälfteeigentümer ist der Ehegatte der Klägerin. Die insgesamt 124 m2 große, aus vier Zimmern bestehende, aufgekündigte Wohnung wurde zumindest seit dem Jahr 1977 an mehrere Studenten, darunter auch an den Beklagten vermietet. Die Mitmieter des Beklagten, deren Anzahl das Erstgericht nicht feststellen konnte, zogen im Lauf d... mehr lesen...
Die Marktgemeinde E als Eigentümerin des Hauses E, O-Straße 93, kundigte am 29. 11. 1971 den im Dachgeschoß dieses Hauses rechts vom Stiegenaufgang gelegenen Raum Nr 24 samt Holzhüttenabteil der Verlassenschaft nach dem am 16. 5. 1971 verstorbenen Friedrich H zum 31. 12. 1971 aus dem Gründe: des § 19 Abs 2 Z 11 MietG auf. Die beklagte Partei - vertreten durch einen Kurator - hat rechtzeitig Einwendungen erhoben und die Aufhebung der Kündigung beantragt. Sie brachte hiezu vor, Stefani... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z4 IIDZPO §561 Abs2ZPO §562 A
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäß an den Kündigungsgegner zugestellte gerichtliche Aufkündigung ist ein (vollstreckbarer) Exekutionstitel, falls gegen die Aufkündigung nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden, auch wenn die Zustellung der gerichtlichen Aufkündigung an die kündigende Partei nicht ordnungsgemäß erfolgt ist. Auf Grund einer vollstreckbaren gerichtlichen Aufkündigung kann die Räumung auch... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist Eigentümerin, die Zweit- und Drittkläger sind Fruchtnießer des Hauses Wien XII., S.-Gasse Nr. 29. Dort hatte der mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Mai 1957, 48 T 1457/56-17, für tot erklärte Josef P. eine Mietwohnung inne. Die Kläger kundigten das Mietverhältnis unter Berufung auf § 19 Abs. 2 Z. 11 MietG. auf und brachten vor, daß keine Angehörigen, bei denen die Voraussetzungen dieser Gesetzesstelle gegeben wären, vorhanden seie... mehr lesen...