Norm: ZPO §552 Abs5ZPO §559
Rechtssatz: Die Rückziehung von Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag unter gleichzeitiger Einbringung verbesserter Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist ist als Verbesserung zu werten. Entscheidungstexte 8 Ob 264/00g Entscheidungstext OGH 05.07.2001 8 Ob 264/00g European Case Law Identifier... mehr lesen...