Norm
ZPO §552 Abs5Rechtssatz
Die Rückziehung von Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag unter gleichzeitiger Einbringung verbesserter Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist ist als Verbesserung zu werten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115453Dokumentnummer
JJR_20010705_OGH0002_0080OB00264_00G0000_001