Begründung: Mit Urteil vom 9. September 2008 der 6. Handelsabteilung des Tribunal Bucure?ti (in der Folge ungeachtet der vorliegenden unterschiedlichen Übersetzungen: Landesgericht Bukarest) Nr. 8840/09.09.2008, AZ (Dossiernummer) 38845/3/2007, wurde die nunmehr verpflichtete österreichische Gesellschaft zur Zahlung von 163.994,93 EUR (zusammengesetzt aus 150.076,38 EUR Kapital und 5.918 EUR gesetzliche Zinsen) sA binnen 30 Tagen verurteilt. Die klagende und nunmehr betreibende Part... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Feldkirch als Konkursgericht bewilligte mit vollstreckbaren Beschluss vom 19. September 2006, AZ 13 S 73/02v, die Verteilung der Sondermasse aus dem Verwertungserlös von 1,95 Mio EUR für die mit am 21. Mai 2003 zwischen dem betreibenden Masseverwalter und der verpflichteten Partei abgeschlossenen Kaufvertrag, freihändig veräußerten Liegenschaften. Dabei wies es Sondermassekosten von 314.860,01 EUR als Vorzugsposten aus und „wies" die verpflichtete Par... mehr lesen...
Begründung: In einer gegen die nunmehrige Klägerin wegen §§ 6 und 7a MedG geführten Medienrechtssache wurde der dortige Antragsteller schuldig erkannt, der Klägerin EUR 836,30 an Vertretungskosten zu ersetzen. Das von der Klägerin angerufene Exekutionsgericht wies deren Antrag, ihr die Exekution auch zur Hereinbringung von 4 % Zinsen aus dem Kostenbetrag von EUR 836,30 ab dem Datum des Kostenbestimmungsbeschlusses (22. 4. 2005) zu bewilligen, „mangels Exekutionstitels" ab. Das Reku... mehr lesen...
Norm: ZPO..§54a(EO).§7
Rechtssatz: § 54a ZPO ist auf Kostenentscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht anwendbar. Entscheidungstexte 32 R 58/04f Entscheidungstext LG Leoben 15.07.2004 32 R 58/04f European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00609:2004:RLE0000013 Dokumentnummer JJR_20040715_L... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bewilligte der klagenden Partei - in Übereinstimmung mit dem Erstgericht - aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruches des Internationalen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Österreich vom 7. 4. 1998, GZ Sch-4555, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 55.739,73 DM samt 5 % Zinsen ab 17. 6. 1996 und der Kosten von 91.530,67 S und 39.163,06 S und der Antragkosten von 6.135,20 S die Fahrnisexekution, die Forderungsexekutionen nach ... mehr lesen...
Norm: ZPO §54aZPO §594
Rechtssatz: § 54a ZPO ist auch auf Kostenbeträge anzuwenden, die in einem Schiedsspruch zuerkannt wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 287/98x Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 287/98x 1 Ob 276/06d Entscheidungstext OGH 23.01.2007 1 Ob 276/06d Vgl aber; Beisatz: Die Verneinung einer analogen Anwendung des ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z3ZPO §54a
Rechtssatz: Prozeßkosten und (akzessorische) Verzugszinsen für offene Prozeßkosten (§ 54 a ZPO) erwachsen nicht aus dem den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsverhältnis, sondern leiten sich grundsätzlich nur aus dem Prozeßrecht ab. Sie gehören daher nicht zu den sonstigen Ansprüchen des § 1 Abs 2 Z 3 IESG und sind daher nicht gesichert. Entscheidungstexte 9 ObS ... mehr lesen...