Norm: ZPO §548
Rechtssatz: Eine Eigenbestätigung kann für sich allein, auch wenn sie der Formvorschrift des § 548 Z 2 ZPO entspricht, nicht Grundlage eines Zahlungsauftrags im Mandatsverfahren sein. Entscheidungstexte 4 R 209/96h Entscheidungstext OLG Innsbruck 10.10.1996 4 R 209/96h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG... mehr lesen...
Norm: ZPO §516ZPO §548
Rechtssatz: Sinn und Zweck der Bestimmung des § 516 ZPO ist die Beschleunigung des Verfahrens und die Entlastung der Rechtsmittelgerichte. Ist der Senat gar nicht in der Lage, einem Abänderungsantrag im vollen Umfang stattzugeben und damit zugleich den Rekurs zu "erledigen" (vgl § 548 Abs 3 Geo), so muß der Rekurs immer vorgelegt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 109/73... mehr lesen...
In der Wechselklage ist von der Klägerin ausgeführt worden, daß sich der Erstbeklagte im Wechsel vom 10. Oktober 1949 als Annehmer verpflichtet habe, an die Klägerin als Ausstellerin die Wechselsumme von 36.232.75 S, von der noch der eingeklagte Betrag unberichtigt sei, zu bezahlen. Der Zweitbeklagte sei der Wechselschuld als Wechselbürge beigetreten. Die Klägerin beantragte die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages. Das Erstgericht hat einen solchen erlassen. Gegen ihn wurden von ... mehr lesen...