Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Ladung vom 15.07.2020 wurde XXXX im Verfahren vor dem Bezirksgericht (BG) Wiener Neustadt, GZ XXXX , zur Vernehmung als Zeuge in der Verhandlung am 05.10.2020 unter seiner spanischen Adresse geladen. Klagende Partei dieses Verfahrens ist der nunmehrige Beschwerdeführer. 2. Der Zeuge leistete der Ladung Folge und reiste von seiner Wohnadresse in Spanien mit dem Pkw nach Wiener Neustadt. Er wurde von seiner Ehefrau beglei... mehr lesen...