Aus der Beschwerde und der ihr beigelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer wurde in seiner Eigenschaft als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen eines Dienstgebers von einem Dienstnehmer, dessen Forderung er offenbar bestritten hatte, mit einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Konkursforderung in Höhe von S 98.842,23 beim LG Korneuburg (Zl. 34 Cg 97/98s) in Anspruch genommen. Dabei war in der... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §7 Abs1 Z1;ZPO §41;ZPO §54 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs 1 Z 1 GGG ist im zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren der jeweilige Rechtsmittelwerber hinsichtlich der Pauschalgebühr zahlungspflichtig. Daran können die in den §§ 41ff ZPO enthaltenen Vorschriften über die Kostenersatzpflicht der Prozessparteien untereinan... mehr lesen...