RS Vwgh 2002/6/18 2002/16/0129

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2002
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Index

22/02 Zivilprozessordnung
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §7 Abs1 Z1;
ZPO §41;
ZPO §54 Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 7 Abs 1 Z 1 GGG ist im zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren der jeweilige Rechtsmittelwerber hinsichtlich der Pauschalgebühr zahlungspflichtig. Daran können die in den §§ 41ff ZPO enthaltenen Vorschriften über die Kostenersatzpflicht der Prozessparteien untereinander nichts ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002160129.X03

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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