Begründung: Im Verfahren 13 Cg 87/86 hat das Landesgericht Salzburg das Begehren des Beklagten in diesem Verfahren, der Kläger in diesem Verfahren sei schuldig, ihm 170.450,40 S s.A. zu bezahlen, abgewiesen. nach Beweiswiederholung hat das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 3. November 1986, 6 R 128/86-11 im Sinne der Klage abgeändert und die Revision für nicht zulässig erklärt. Der Oberste Gerichtshof hat eine vom nunmehrigen Kläger eing... mehr lesen...
Begründung: In dem zu AZ 20 Cg 438/78 des Landesgerichts Klagenfurt geführten Rechtsstreit begehrte der Kläger vom Beklagten aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 6. 10. 1978 stattgefundenen Verkehrsunfall die Zahlung von 62.800 S sA. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit Urteil vom 27. 4. 1979, GZ 20 Cg 438/78-10, statt. Der gegen dieses Urteil gerichteten Berufung des Beklagten gab das Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht mit Urteil vom 26. 11. 1979, GZ ... mehr lesen...