I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Einschreiter, der Verfassungsgerichtshof möge §52 Abs1 zweiter Satz Zivilprozessordnung, RGBl. 113/1895, idF BGBl I 111/2010, als verfassungswidrig aufheben. II. Rechtslage Die hier maßgebliche Bestimmung des §52 des Gesetzes vom 1. August 1895, über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilprozessordnung – ZPO), RGBl. 113/1895, idF BGBl I 111/2010, lautet (der an... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 Z1 litdZPO §52 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Parteiantrages auf Aufhebung einer Bestimmung der Zivilprozessordnung betr den Rechtsmittelausschluss gegen einen Kostenvorbehalt; Unzulässigkeit des nicht aus Anlass eines zulässigen Rechtsmittels gestellten Parteiantrages
Rechtssatz: Zurückweisung des An... mehr lesen...