Begründung: Mit Beschluss vom 30. September 1991 hatte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei zur Hereinbringung von 3.001.038,37 S (218.093,96 EUR) die Zwangsversteigerung zweier im Hälfteeigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaften und von Liegenschaftsanteilen bewilligt. Am 23. März 1994 wurden diese Liegenschaften und Liegenschaftsanteile teils dieser betreibenden Partei und teils einer Bietergemeinschaft zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs - letztlich durch Zu... mehr lesen...