Begründung: Das Erstgericht erklärte über Antrag der betreibenden Partei die Entscheidung der Kammer I des Gerichts von Padua vom 11. Juni 2008 und die Entscheidung der Kammer II des Zivil- und Strafgerichts Padua vom 8. August 2008 für Österreich für vollstreckbar (Punkt 1 des erstgerichtlichen Beschlusses). Ferner bewilligte das Erstgericht mit Punkt 2 seines Beschlusses die Exekution auf Geldforderungen der verpflichteten Parteien gegen den Drittschuldner, eine näher bezeichnete ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die DO.A die Vertretung eines Angestellten mit Vorgesetztenfunktion auch durch eine andere Person als den mit der ständigen Vertretung beauftragten untergebenen Angestellten zulässt, zutreffend bejaht; ebenfalls zutreffend hat das Berufungsgericht darauf hingewiesen, dass die Bestellung eines pro forma-Vertreters nicht geeignet ist, die Ansprüche eines ständig bestellten Vertreters... mehr lesen...