Begründung: Mit ihrer am 11. 4. 2003 eingebrachten, mit 9. 4. 2003 datierten, als "(Bauverbots- und Unterlassungs-)Klage" bezeichneten Klage begehrten die Kläger, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort die Weiterführung der Bauarbeiten zum Abriss einer näher bezeichneten Brücke über den Mauerbach sowie sonstige zu einer Schädigung dieser Brücke führende Handlungen zu unterlassen. Die Kläger behaupten, Mit- und Wohnungseigentümer einer auf der einen Bachseite gelegenen Lieg... mehr lesen...
Norm: ZPO §518 Abs2
Rechtssatz: Rechtsmittel gegen eine auf Grund der Besitzstörungsklage vor der Verhandlung erlassene einstweilige Verfügung nicht zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 452/49 Entscheidungstext OGH 14.10.1949 2 Ob 452/49 Veröff: JBl 1950,166 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0043793 ... mehr lesen...
Norm: EO §381 DZPO §518 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung in § 518 Abs 2 ZPO gilt nur für einstweilige Vorkehrungen auf Grund der Verhandlung gemäß § 458 ZPO, nicht aber für einstweilige Verfügungen, die auf Grund eines in der Klage gestellten Antrages erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 321/48 Entscheidungstext OGH 22.09.1948 1 Ob 321/48 Gegenteilig ... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit seiner Besitzstörungsklage den Antrag verbunden, zur Sicherung seines Anspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Bezirksgericht hatte in der Streitverhandlung den Beschluß auf Abweisung dieses Antrages gefaßt. Dem Rekurs des Klägers gegen die Abweisung hatte das Rekursgericht stattgegeben und die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. Den gegen die Rekursentscheidung gerichteten Revisionsrekurs hat der Oberste Gerichtshof als unzulässig zurückgew... mehr lesen...
Norm: EO §378 BEO §381 DZPO §458ZPO §518 Abs2
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen, die in einem Besitzstörungsverfahren erlassen werden, sind in jedem Falle nach den Bestimmungen der §§ 458 und 518 Abs 2 ZPO zu beurteilen, auch dann, wenn sie auf Grund eines Antrages bewilligt werden, der schon in der Klage gestellt und auf die §§ 378 und 381 EO gegründet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 321... mehr lesen...