Begründung: Mit Beschluß vom 18.10.1996 (ON 123) schob das Erstgericht auf Antrag des Verpflichteten die Exekution hinsichtlich der führenden betreibenden Partei gegen eine Sicherheitsleistung von S 8,000.000,- auf; mit Beschluß ON 124 vom selben Tag sprach es die Aufschiebung hinsichtlich des ersten beigetretenen betreibenden Gläubigers gegen eine Sicherheitsleistung von S 500.000,- auf. Dr.Georg G***** als Treuhänder einer vom Verpflichteten verschiedenen Person erlegte hierau... mehr lesen...
Norm: EO §399ZPO §458ZPO §518
Rechtssatz: Im Besitzstörungsverfahren ist ein Revisionsrekurs unter allen Umständen unzulässig, so auch dann, wenn es sich um die Aufhebung einer EV und um die Ausfolgung einer erlegten Sicherheit handelt. Auch ein Rechtskraftvorbehalt des Rekursgerichtes vermag hieran nichts zu ändern. Entscheidungstexte 3 Ob 219/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 ... mehr lesen...
Der Kläger hatte mit seiner Besitzstörungsklage den Antrag verbunden, zur Sicherung seines Anspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Bezirksgericht hatte in der Streitverhandlung den Beschluß auf Abweisung dieses Antrages gefaßt. Dem Rekurs des Klägers gegen die Abweisung hatte das Rekursgericht stattgegeben und die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. Den gegen die Rekursentscheidung gerichteten Revisionsrekurs hat der Oberste Gerichtshof als unzulässig zurückgew... mehr lesen...
Norm: ZPO §458ZPO §518
Rechtssatz: Unzulässigkeit des abgesonderten Rekurses gegen eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 458 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 153/23 Entscheidungstext OGH 06.03.1923 2 Ob 153/23 Veröff: SZ 5/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0041629 Dokumentnummer ... mehr lesen...