Begründung: Die Klägerin begehrt das Entgelt für 25 verschiedene Warenlieferungen, wobei sie bereits in der Klage ausdrücklich vorbringt, dass die einzelnen Forderungen in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen. Lediglich zwei der Forderungen übersteigen 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR. Das Erstgericht verpflichtete die Beklagte zur Bezahlung von 37.828,25 EUR. Das Mehrbegehren von 223,44 EUR (Nebenforderung) samt Zinsen wies es rechtskräftig zurück. Das Berufu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zur Zahlung von rückständigem Unterhalt an die Antragstellerin für den Zeitraum vom 1. 11. 2006 bis 30. 9. 2007 in Gesamthöhe von 5.115 EUR. Der Antragsgegner beantragte die Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung samt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Zustellmangels. Das Erstgericht wies den Antrag ab; das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Revisionsrekurs unzulässig se... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte veranstalten Aus- und Fortbildungslehrgänge für Gesundheits- und Ernährungstrainer. Aufgrund einer am 27. September 2006 zwischen den Streitteilen geschlossenen Kooperationsvereinbarung übernahm die Klägerin ab 1. Oktober 2006 die alleinige Durchführung derartiger Kursveranstaltungen im Gebiet Kärnten. Für die bereits geleistete Produktentwicklung und für die Vermittlung von Teilnehmern sollte die Beklagte nach der Kooperationsve... mehr lesen...