Begründung: Der klagende Masseverwalter ficht mit seiner am 10. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage von der beklagten Bank infolge von Kreditrückführungen vorgenommene Saldosenkungen primär gemäß § 30 Abs 1 Z 3 KO an, nämlich 1.) eine Saldosenkung in Ansehung des Kontos mit der Endnummer 770 (Einmalbarkredit) in Höhe von 6.920,40 EUR, die sich aus Zahlungen auf dieses Kreditkonto in Höhe von 736 EUR, 2.171 EUR, 736 EUR, 736 EUR und 3.156 EUR abzüglich näher a... mehr lesen...