Begründung: Die Beklagte, die geschiedene Ehefrau des Klägers, betreibt aus einem Scheidungsvergleich gegen diesen exekutiv einen Unterhaltsrückstand von 11.990,88 EUR sA sowie laufenden Unterhalt von monatlich 363,36 EUR. Die in Österreich lebende Beklagte erhält ab Jänner 2008 eine monatliche Pension von 766,45 EUR. Der Kläger ist mit einer ungarischen Staatsbürgerin verheiratet und lebt mit ihr am Plattensee (Ungarn). Er erhält eine österreichische Pension (ab Jänner 2008) von mo... mehr lesen...