Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das Klagebegehren des früheren Klägers (künftig: Pflegebedürftiger), ihm ab 1. 2. 2008 (höheres) Pflegegeld der Stufe 3 zu gewähren, ab. Es stellte - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - fest, dass der Pflegebedürftige Hilfe und Betreuung auch zum täglich einmal notwendigen Bandagieren seiner Beine benötigte und diese Pflegeleistung im Rahmen der medizinischen Hauskrankenpflege erbracht wurde. Es ging von einem Pflegebedarf von durc... mehr lesen...