Entscheidungen zu § 503 Abs. 8 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 2002/11/7 8ObA150/02w

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Oedendorfer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef W. D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.2002

TE OGH 2001/11/29 8ObA189/01d

Entscheidungsgründe: Der aus der Türkei stammende, im Zeitpunkt seiner Entlassung im Dezember 1997 erst 36jährige Kläger verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um Alltagsgespräche zu führen. Er wurde von der beklagten Glasverarbeitungsfirma 1985 als Hilfsarbeiter aufgenommen und unter anderem für das Tragen von Glasplatten, Zerlegen von Kisten, Streichen von Fenstern sowie einfache Montagetätigkeiten eingesetzt. Als er dann mehr verdienen wollte, wurde er auch als Fahrer b... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.11.2001

TE OGH 1998/5/20 9ObA15/98s

Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.05.1998

TE OGH 1997/3/5 9ObA66/97i

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Entscheidung | OGH | 05.03.1997

TE OGH 1989/9/27 9ObA236/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Soweit die Revisionswerberin - in der Verfahrens- und in der Rechtsrüge - bemängelt, die Vorinstanzen hätten die angenommene Arbeitsunfähigkeit des Klägers nicht ausreichend geprüft, macht sie einen Mangel des Verfahrens erster Instanz geltend, den sie nicht einmal im Berufungsverfahren gerügt hat. Auch im Verfahren in Arbeitsrechtssachen können ange... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.09.1989

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