Entscheidungsgründe: Der am 11. 6. 1952 geborene Kläger, ein Nebenerwerbslandwirt, erlitt am 24. 1. 2004 bei Holzarbeiten in seinem landwirtschaftlichen Betrieb einen Arbeitsunfall. Mit Bescheid vom 14. 3. 2005 sprach ihm die Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Abgeltung der Folgen des Arbeitsunfalls ab 24. 1. 2005 eine vorläufige Betriebsrente unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 vH zu. Mit Bescheid vom 11. 5. 2005 gewährte die Pensionsversicherung... mehr lesen...